DIRIDARI
ENDZEIT 7 München, Maximilianstraße 39. Drei junge Männer mit friedlicher Attitüde verstellen den Weg in Kafkas Reich. 1700 Menschen verwalten dort das Volk, man verläuft sich leicht in dem 180 Meter langen und 30 Meter hohen Ministeri-Monster. Ist auch ein quirlig-wuseliges Treiben, normalerweise da drinnen. Da huschen die jungen Beamten mit ihren Smartphones über die Gänge, und in den Büros kriechen die Hintersassen der Minister in ihre Intranet-Computer; manchmal schiebt ein hinkender Mann ein Wagerl mit Akten von Irgendwo nach Nirgendwo…
Immer ist was los. Mittags strömt alles in die Kantine, und die Besserverdiener bummeln hinüber in die Cafés und die Bistrots und die Pizzerien. Manchmal fährt eine Limousine mit Hohen Tieren vor. Und immer stehen ein paar Gruppen vor der “Regierung von Oberbayern”, weil man rauchen muss.
Jetzt raucht keiner, niemand huscht über die Gänge, es gibt keinen Tratsch und keinen Kantinenfraß.
Es gibt eine Verordnung:
Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV) vom 27. März 2020
Auf Grund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, in Verbindung mit § 9 Nr. 5 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), die zuletzt durch Verordnung vom 13. Januar 2020 (GVBl. S. 11) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:
§ 1 Veranstaltungs- und Versammlungsverbot. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Dies gilt auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. In öffentlichen Parks und Grünanlagen werden Schilder oder andere geeignete Hinweise aufgestellt, die die Besucher auf die Notwendigkeit eines Mindestabstands von 1,5 m hinweisen.
§ 2 Betriebsuntersagungen. Untersagt ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die…
Die drei Männer vor der Regierung passen jetzt aufs Haus auf. Denn es kommt viel Post. Manche wollen ihren Brief gleich ins Haus bringen – weil sie dann ihr Geld schneller bekommen. Der Diridari, denken sie wohl, liegt da drinnen in Bergen bereit.
Das Volk der Bayern ist in Not – und der Herr Söder hat verprochen, dass jeder ein Geld von der Regierung bekommt, der einen Antrag ausfüllt. 5000 Euro kriegt einer mindestens zum Überleben, wenn nicht mehr. So hat es der Herr Söder gesagt – hernach haben die Bayern ihre Anträge ausgefüllt und in den Briefkasten gesteckt.
Manche kommen eben selbst. Die werden dann von den drei wehrhaften Männern beschieden, ihren Brief in einen Schlitz zu stecken. Da verschwindet er – und mit ihm alle Hoffnung.
Auf dass er den richtigen Weg nehme in diesem Hohen Hause.
Einer der Männer hat einen riesigen Bizeps und die Haare kurz geschoren. Er beobachtet den Bittsteller, der gerade seinen Antrag eingeworfen hat.
Der Aufpasser grinst und sagt:
“Vui Glück nachad!”
